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Corona Regeln

Stand Oktober 2022

Mit der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) sind die meisten Beschränkungen der vergangenen Monate entfallen. Kirchengemeinden und Einrichtungen können bei Bedarf von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene, ggf. strengere Regelungen erlassen bzw. bewährte Konzepte fortführen.

Es besteht keine Maskenpflicht. Selbstverständlich sind Gottesdienstbesucher und – Besucherinnen auch mit Maske willkommen.

An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.

Die Gaben sind während des Abendmahlsgebets zugedeckt, können aber für die Einsetzungsworte selbst abgedeckt werden. Der Friedensgruß kann durch Worte ohne Händedruck gegeben werden. Die Austeilung kann als Wandelkommunion geschehen oder in gut organisierten Halbkreisen. Wir empfehlen Austeilung nur von Hostien oder die Intinctio von Brothostien durch die Austeilenden oder ggf. Nutzung von Einzelkelchen. Wir empfehlen kein gemeinsames Trinken aus einem Kelch und keine Intinctio durch Gottesdienstteilnehmende.

Kindertagesstätten und Schulen Für diese Einrichtungen gelten die staatlichen Regelungen.