Sie wollen kirchlich heiraten - wie schön!
Mit der kirchlichen Trauung erbitten Sie den Segen Gottes für Ihr Leben und geben zugleich ein öffentliches Bekenntnis zu Ihrem gemeinsamen Leben ab.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Trauung. In der Regel finden zwei Vorgespräche mit der Pfarrerin/dem Pfarrer statt. Da der Traugottesdienst vielfältige Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Mitwirkung bietet, werden auch Ihre Wünsche und Ideen diesbezüglich besprochen. So werden Sie als Brautpaar mit ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Planung in die Gestaltung Ihres Festgottesdienstes miteinbezogen.
Bitte klären sie Ihren Trautermin mit der Pfarrerin/dem Pfarrer ab, bevor Sie Orte zum Feiern anmieten oder Gäste einladen. Trotz wohlwollender Bemühungen sind leider nicht immer alle Wunschtermine erfüllbar. Zum Traugottesdienst sollten sie die standesamtliche Bescheinigung ihrer Eheschließung mitbringen und die Ringe nicht vergessen!
Eine ökumenische Trauung ist formal entweder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand oder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand. Die Trauung muss kirchenrechtlich von einer der Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das dann die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet - auch der Ablauf der Trauung folgt den konfessionellen Traditionen. Die Trauung kann von einem oder von beiden Pfarrern des Ehepaares geleitet werden. In den Vorbereitungen zur Trauung muss das Brautpaar auch mit beiden Geistlichen sprechen. Sollte die Trauung in einer evangelischen Kirche unter der Hauptverantwortung der/des evangelischen Geistlichen stattfinden, braucht der/die katholische Partner/in eine schriftliche Erlaubnis seines Pfarramtes (den Dispens).
Paare, die aus bestimmten Gründen nicht standesamtlich heiraten wollen, können ihre Lebensgemeinschaft ebenfalls in einem Gottesdienst unter Gottes Schutz und Geleit stellen.
Schwule und lesbische Paare können sich ebenso gottesdienstlich segnen lassen.